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Teilnahmebedingungen Feriencamps 2018

Teilnahmebedingungen

Mit dem Abschluss der Anmeldung wird allen aufgeführten Teilnahmebedingungen zugestimmt.

Leistungen

Die Leistungen der Löwenkickers richten sich nach dem jeweils gebuchten Leistungspaket.

Bezahlung

Die Teilnahmegebühr richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket. Die Teilnahmegebühr wird im Vorwege der Trainingseinheiten mittels SEPA-Überweisung getätigt.

Nichterscheinen und Rücktritt von der Teilnahme

Der Teilnehmer kann die Teilnahme am Lehrgang bis zum Lehrgangsbeginn schriftlich und unter Angabe eines wichtigen Grundes kündigen. Als wichtiger Grund gilt eine die Teilnahme verhindernde, ärztlich attestierte, Krankheit oder Verletzung. Das Attest ist der Kündigungserklärung beizufügen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen nach Erklärung der Kündigung nachzureichen. Wird der Lehrgang seitens des Teilnehmers mindestens drei Wochen vor Beginn des Camps gekündigt, werden 25 % Stornogebühr erhoben. Bei einer Kündigung in den letzten drei Wochen bzw. am Tag des Lehrgangsbeginns beträgt die Stornogebühr 35 %. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen zum Lehrgangsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch des Lehrgangs oder Ausschluss vom Lehrgang wird die Teilnahmegebühr nicht anteilig erstattet.
Die Löwenkickers Fußballschule kann die Vereinbarung kündigen oder seine Leistung verweigern, wenn zum Lehrgangsbeginn die Teilnahmegebühr nicht entrichtet ist.

Pflichten des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen. Der Erziehungsberechtigte versichert, dass der Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist, sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Insbesondere teilt er der Löwenkickers die Pflicht des Teilnehmers zur Einnahme bestimmter Medikamente sowie relevante Allergien des Teilnehmers mit. Er erklärt weiterhin, dass der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Lehrgangs über aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt. Bei leichten Verletzungen des Teilnehmers, die während des Lehrgangs auftauchen, erklärt sich der Erziehungsberechtigte damit einverstanden, dass der Teilnehmer von den Betreuern der Löwenkickers Fußballschule versorgt wird.

Recht am eigenen Bild und Weitergabe persönlicher Daten

Der Teilnehmer und sein Erziehungsberechtigter willigen ein, dass während des Lehrgangs vom Teilnehmer getätigte Bild- und/oder Videoaufnahmen ohne vollständige Namenszuordnung im Rahmen von Werbe- und anderen PR-Maßnahmen der Löwenkickers Fußballschule veröffentlicht werden dürfen. Insbesondere fällt hierunter das Einstellen der Bilder auf den Internetpräsenzen der Löwenkickers.

Darüber hinaus erklären sich der Teilnehmer sowie dessen Erziehungsberechtigter damit einverstanden, dass die Kontaktdaten des Teilnehmers für eine Adressenliste verwendet werden und an die anderen Teilnehmer in begründeten Fällen übermittelt werden dürfen. Die Teilnehmer und Erziehungsberechtigten willigen ein, dass persönliche Daten gespeichert und an Verantwortliche der Löwenkickers weitergegeben werden dürfen. Darunter fallen auch die Daten von Fußballtests, wie z.B. der Schussgeschwindigkeit oder die Messung von Schnelligkeitswettbewerben.

Haftung

Die Haftung der Löwenkickers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Löwenkickers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Löwenkickers beruht, ist dem Grunde und der Höhe nach unbegrenzt.

Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Löwenkickers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haften die Löwenkickers nicht, es sei denn es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung ich regelmäßig vertrauen darf.

Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Löwenkickers und/oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht für Schäden haften, die nicht von ihnen zu vertreten sind. Dies gilt beispielsweise für Schäden, die aus den bei Einhaltung der allgemeinen sportlichen Regeln vorhersehbaren, Gefahren des Sports resultieren oder die durch Fehlverhalten anderer Teilnehmer verursacht werden, sofern dieses Fehlverhalten nicht auf einer Verletzung der Aufsichtspflicht durch die Löwenkickers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Löwenkickers beruht.
Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene und/oder beschädigte Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände.